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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - L 12 AL 141/01   

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https://dejure.org/2002,13885
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 (https://dejure.org/2002,13885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 (https://dejure.org/2002,13885)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - L 12 AL 141/01 (https://dejure.org/2002,13885)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - L 12 AL 141/01
    Von dieser Übergangsvorschrift sind nicht nur Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, sondern auch die Rückzahlung von Leistungen nach § 223 Abs. 2 SGB III erfasst (so: BSG - Urteil vom 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Teilweise wird die GbR als Arbeitgeberin bezeichnet, ohne auf die Gesellschafter als Gesamthandsgemeinschaft abzustellen (BSG, Urteil vom 11.05.1976, 7 RAr 120/74, SozR 4100 § 4 Nr. 2; Hessisches LSG, Urteil vom 29.08.1996, L 14 Kr 155/95; Thüringer LSG, Urteil vom 18.04.2002, L 3 AL 692/00; Hessisches LSG, Beschluss vom 21.06.2000, L 14 P 74/00 ER; LSG NRW, Urteil vom 6.05.2002, L 12 AL 141/01; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 26.06.2000, L 1 ERA 224/99).
  • LSG Bayern, 15.09.2005 - L 10 AL 159/04

    Rücknahme der Rückforderung eines Eingliederungszuschusses (EZ); Beendigung des

    Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere Dienstarbeitspflichtverletzungen, Treuedienstverletzungen, sonstige Pflichtverletzungen, strafbare Handlungen, schwere Verfehlungen, Verletzungen von Betriebsratspflichten etc. (vgl. hierzu: BayLSG aaO unter Hinw. auf LSG NRW vom 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 - veröffentl. in juris).
  • LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 320/02

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für einen Arbeitnehmer; Berechtigung

    Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere Dienstarbeitspflichtverletzungen, Treuedienstverletzungen, sonstige Pflichtverletzungen, strafbare Handlungen, schwere Verfehlungen, Verletzungen von Betriebsratspflichten etc. (vgl hierzu: LSG NRW vom 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 10 AL 329/01

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Eingliederungszuschusses; Voraussetzung

    Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere Dienstarbeitspflichtverletzungen, Treuedienstverletzungen, sonstige Pflichtverletzungen, strafbare Handlungen, schwere Verfehlungen, Verletzungen, Verletzungen von Betriebsratspflichten etc., nicht aber eine Schlechtleistung des Arbeitnehmers i.S. eines mangelnden Arbeitsergebnisses oder unzureichender Kenntnisse (vgl. hierzu LSG NRW vom 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 - veröffentl. in Juris).
  • LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 341/02

    Rückforderung von Eingliederungsbeihilfe für die Einstellung eines Arbeitslosen

    Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere Dienstarbeitspflichtsverletzungen, Treuedienstverletzungen, sonstige Pflichtverletzungen, strafbare Handlungen, schwere Verfehlungen, Verletzungen von Betriebsratspflichten etc (vgl. hier: LSG NRW, Urteil vom 06.05.2002 - L 12 AL 141/01 - veröffentl. in Juris).
  • LSG Hessen, 19.02.2003 - L 6 AL 1061/01
    Nach der in der Rechtsprechung (vgl. z.B. LSG Essen, Urteil vom 6. Mai 2002 - L 12 AL 141/01) und der Literatur (Winkler in Gagel, SGB III, Stand Oktober 2002, § 223 Rdnr. 6) vertretenen Meinung reicht ein passives Verhalten für die Bejahung des Ausnahmetatbestandes des § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB III a.F. jedoch nicht aus.
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